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Personalmobilität

ERASMUS-Personalmobilität

Die ERASMUS-Personalmobilität fördert die Mobilität von MitarbeiterInnen der Universitätsverwaltung zur Aus- und Weiterbildung. In Abgrenzung zur Dozentenmobilität ist der Schwerpunkt dieser Mobilitätsform aber nicht Lehre und wissenschaftlicher Austausch sondern die Weiterbildung durch Austausch von guter Praxis an einem Arbeitsplatz in der Gasthochschule. Eine Auswahl der Partnerhochschulen, an denen man im Rahmen der Personalmobilität arbeiten und lernen kann, finden Sie hier: www.inpart.uni-bremen.de.

Voraussetzungen für die Verwaltungsmobilität:

tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg gültiger bilateraler Vertrag zwischen der Universität Bremen und der gewünschten Partnerhochschule;
   
tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg Aufenthaltsdauer: 1–6 Wochen;
   
tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg Reise-/Aufenthaltskosten nach Länderschlüssel;
   
tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg Schnittstellenmitarbeiter/in;
   
tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg inhaltliches Konzept für den Auslandsaufenthalt;
   
tl_files/images/ico_kreis_aufzaehlung.jpg ausreichende Sprachkenntnisse.
 
Die Anträge sollten bis 31.10. jedes Jahres über die Erasmus-Beauftragten (Frau Hartstock; praxint.wiwi@uni-bremen.de) eingereicht werden. Anträge, die nach dem 31.10. eingereicht werden, werden bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.io.uni-bremen.de/euprogramme/EUpersonal.html

Die nötigen Antragsformulare finden Sie hier:
www.io.uni-bremen.de/euprogramme/EUdownload.html